Vertragsrecht

Sie haben das Recht, auf verständliche und präzise Vereinbarungen

Verträge schaffen Klarheit und Vertrauen. Sie regeln Beziehungen zwischen Unternehmen, Geschäftspartnern und Privatpersonen. Das Vertragsrecht ist die Grundlage jeder geschäftlichen und privaten Vereinbarung. Ob Kauf-, Arbeits-, Miet- oder Werkvertrag – eine klare, präzise und vorausschauende Regelung schützt vor Streitigkeiten und finanziellen Risiken. Die Anwältinnen und Anwälte der schochauer ag begleiten Unternehmen und Privatpersonen bei der Erstellung, Verhandlung und Überprüfung von Verträgen sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Streitfall. Unsere Beratung verbindet juristische Genauigkeit mit einem tiefen Verständnis für wirtschaftliche Interessen – regional, national und international.

Kompetenzen im Vertragsrecht

  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag, Dienstleistungsvertrag
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Auftrags- und Lizenzverträge
  • Arbeits- und Agenturverträge
  • Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)
  • Liefer- und Vertriebsverträge
  • Gewährleistung und Haftung
  • Vertragsauflösung und Kündigung
  • Streitbeilegung und Vertragsdurchsetzung

Team

Sie haben das Recht
auf Beratung.

FAQ

Praxisfragen im Vertragsrecht

Wann sollte ein Vertrag schriftlich abgeschlossen werden?

Ein schriftlicher Vertrag ist immer empfehlenswert. Bei bedeutenden Geschäften oder längeren Verpflichtungen ist wichtig, dass die vereinbarten Rechte und Pflichten für die Vertragsparteien klar feststehen. Er schafft Beweise und verhindert Missverständnisse. Für einige Verträge (z. B. Grundstückkauf, Ehevertrag) schreibt das Gesetz eine bestimmte Form ausdrücklich vor, ohne deren Einhaltung das Geschäft ungültig ist (z.B. Schriftlichkeit oder öffentliche Beurkundung).

Was passiert, wenn ein Vertrag mündlich geschlossen wurde?

Auch ein mündlicher Vertrag ist grundsätzlich verbindlich, sofern das Gesetz keine bestimmte Form vorgeschrieben hat und sofern sich die Parteien über die wesentlichen Punkte einig sind. In der Praxis ist der Nachweis jedoch oft schwierig, weshalb eine schriftliche Form immer vorzuziehen ist.

Was soll in einem Vertrag geregelt werden?

Wesentliche Punkte sind die Benennung der Parteien, Leistung, Gegenleistung, Fristen, Haftung, Gewährleistung und Kündigung. Je nach Vertragsart kommen zusätzliche Klauseln hinzu, etwa zu Vertraulichkeit, Datenschutz, anwendbares Recht oder Gerichtsstand.

Wie gehe ich vor, wenn mein Vertragspartner seine Pflichten nicht erfüllt?

Je nach Situation können Sie mahnen, eine Nachfrist setzen, den Vertrag auflösen oder Schadenersatz verlangen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche effizient durchzusetzen.

Können Verträge nachträglich geändert werden?

Ja, Verträge können angepasst oder ergänzt werden, wenn beide Parteien einverstanden sind. Änderungen sollten aus Beweisgründen immer schriftlich festgehalten und von allen Parteien unterzeichnet werden.