Steuerrecht

Sie haben das Recht, mit dem Fiskus auf Augenhöhe zu sein.

Das Steuerrecht ist ein zentraler Faktor für jede unternehmerische und private Entscheidung. Unsere Anwältinnen und Anwälte kombinieren das Steuerrecht mit dem Zivilrecht und beraten Unternehmen, UnternehmerInnen und Privatpersonen umfassend in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten.

Wir entwickeln effiziente, rechtssichere und nachhaltige Steuerstrategien, vertreten Sie gegenüber Steuerbehörden und begleiten Sie bei Umstrukturierungen, Nachfolgelösungen, Unternehmensverkäufen oder internationalen Sachverhalten. Unser Ziel ist es, Ihre Steuerbelastung auf das zu reduzieren, was dem Staat zusteht, und langfristig Rechtssicherheit zu schaffen.

Kompetenzen im Steuerrecht

  • Laufende Steuerberatung für Unternehmen und Privatpersonen
  • Unternehmensbesteuerung und Holdingstrukturen
  • Mehrwertsteuer (MWST) und Quellensteuern
  • Steuerplanung und Steueroptimierung
  • Vorabbescheide / Steuerrulings mit Steuerbehörden zu Sachverhalten
  • Verrechnungssteuer und Stempelabgaben
  • Grundstückgewinnsteuer und Handänderungssteuer
  • Umwandlungen von Personenunternehmungen und Gesellschaften
  • Umstrukturierungen (Fusion, Spaltung, Quasifusion, Ausgliederung)
  • Nachfolgeregelungen / Unternehmensnachfolge / Erbenholding
  • Mitarbeiterbeteiligungen / Entsendungen / Grenzgänger
  • Grundsteuer und Mehrwertabgabe
  • Internationale Steuerfragen (Homeoffice, Remote Work, Betriebsstätte) und Doppelbesteuerung
  • Interkantonale Doppelbesteuerung
  • Erbschafts- und Schenkungssteuern national und international
  • Steuerverfahren und Rechtsmittel
  • Straflose Selbstanzeige und Steuerstrafrecht

Team

Sie haben das Recht
auf Beratung.

FAQ

Praxisfragen im Steuerrecht

Wie kann ich meine Steuerbelastung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben optimieren bzw. reduzieren?

Mit einer sorgfältigen, frühzeitigen Planung und Wahl der passenden Struktur lassen sich Steuern oft nachhaltig – über Generationen – reduzieren, teilweise vollständig beseitigen oder liquiditätsschonend aufschieben. Wir prüfen Ihre private und geschäftliche Situation umfassend, zeigen die Gestaltungsmöglichkeiten auf, etwa im System des privaten steuerfreien Kapitalgewinns, bei der Teilbesteuerung von Dividendenerträgen oder beim Aufschub der Grundstückgewinnsteuer, und finden die passende Lösung. Anschliessend setzen wir sie zivilrechtlich um.

Was ist bei einer Unternehmensumstrukturierung steuerlich zu beachten?

Fusionen, Spaltungen, Vermögensübertragungen und Ausgliederungen in einer Unternehmensgruppe sind steuerneutral möglich, das Gesetz sieht dafür Befreiungen und Aufschübe vor. Für einzelne Umstrukturierungen sind aber Sperrfristen (in der Regel 5 Jahre) zu beachten. Eine frühzeitige steuerliche Planung, kombiniert mit der passenden zivilrechtlichen Umsetzung, ist deshalb entscheidend.

Ist eine Unternehmensnachfolge steueroptimiert bzw. steuerneutral möglich?

Eine Unternehmensnachfolge ist für alle Beteiligten steueroptimiert möglich, soweit ausreichend Zeit vorhanden ist. Oft ist ein Unternehmen zu «schwer» für die Nachfolge, sei es, weil substantielle Immobilienwerte eines Betriebs oder betriebsfremde Beteiligungen und Vermögenswerte vorhanden sind. Gleichzeitig verfügt das Unternehmen oft über substantielle Gewinnvorträge bzw. «Cash», der nicht betriebsnotwendig ist. Vorgelagerte Umstrukturierungen, so genannte «carve-outs», bieten sich an, insbesondere steuerneutrale Spaltungen oder die Übertragung von Immobilien, Gewinnreserven oder Beteiligungen auf Parallelgesellschaften.

Auch die Dividendenpolitik vor der Nachfolge lässt sich kombinieren mit einkommenssteuerlichen Abzugsmöglichkeiten (Einkäufe in die 2. Säule etc.). Eine Akquisitionsholding bietet weitere Flexibilität, indem laufende Gewinne des verkauften Unternehmens nicht direkt an die Übernehmer fliessen und dort Einkommenssteuern auslösen, sondern bei der Akquisitionsholding dazu dienen, den Kaufpreis für das übergebene Unternehmen abzuzahlen. Einkommens- oder Schenkungssteuerfolgen bei Übernehmern lassen sich ebenfalls oft vermeiden – entscheidend ist die richtige und rechtzeitige Strukturierung.

Was ist der Zweck eines «Steuerrulings»?

Ein «Steuerruling» – auch bezeichnet als «Vorabbescheid» oder «Ruling» – bezweckt die vorgängige, schriftliche und verbindliche Bestätigung / Zusicherung einer Steuerbehörde, was die künftige Besteuerung eines konkreten, vom Steuerpflichtigen dargelegten Sachverhalts betrifft. Mit einem «Steuerruling» verschaffen sich Steuerpflichtige Gewissheit zur Frage, ob bzw. in welchem Umfang Steuern anfallen, wenn sie ein zivilrechtliches Vorhaben – etwa einen Unternehmensverkauf – umsetzen.

«Steuerrulings» sind in der Schweiz bislang kostenlos und bieten den Steuerpflichtigen Rechtssicherheit. Gleichzeitig hat auch die Steuerbehörde einen Vorteil: Sie kennt im Voraus das zivilrechtliche Vorhaben, wie es die Steuerpflichtigen umsetzen möchten. Bei einer späteren Veranlagung muss die Steuerbehörde nur noch prüfen, ob die Steuerpflichtigen das Vorhaben wie vorab dargelegt umgesetzt haben. Wir reichen regelmässig bei verschiedenen Behörden «Steuerrulings» ein, sind mit den Abläufen innerhalb der Steuerbehörden vertraut und sichern damit – bereits vor der Umsetzung – Steuerfolgen und mögliche Steuerrisiken für unsere Klientinnen und Klienten ab.

Wie funktioniert eine straflose Selbstanzeige bei natürlichen Personen?

Jede natürliche Person in der Schweiz hat einmal im Leben die Möglichkeit, bisher nicht deklariertes Einkommen oder Vermögen ohne Busse gegenüber den Steuerbehörden offenzulegen. Die bislang nicht bezahlten Einkommens- und Vermögenssteuern auf diesen Elementen sind bis 10 Jahre vor dem Jahr der Offenlegung – mitsamt Zinsen – nachzuentrichten, dafür entfällt eine steuerstrafrechtliche Sanktion. Wir begleiten Sie vertraulich durch den gesamten Prozess und stellen sicher, dass die Offenlegung umfassend und sanktionslos erfolgt.

Wann lohnt sich eine Einsprache gegen eine Steuerveranlagung?

Wenn Sie mit einer Veranlagung oder Einschätzung einer Steuerbehörde nicht einverstanden sind, können Sie innert Frist Einsprache erheben. Besonders bei unklaren Verwaltungspraxen, Bewertungsfragen oder bislang nicht gerichtlich geklärten Steuerfragen kann sich eine Einsprache lohnen. Wir prüfen Ihre Chancen und vertreten Sie im Rechtsmittelverfahren.

Welche steuerlichen Folgen haben ein Auslandbezug oder der Zuzug bzw. der Wegzug aus der Schweiz?

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten greifen internationale Steuerabkommen, welche verhindern, dass Einkünfte oder Vermögen – und teilweise Erbschaften – in verschiedenen Staaten doppelt oder mehrfach besteuert werden. Wir unterstützen Sie bei der Koordination von grenzüberschreitenden Sachverhalten, sei dies privat oder geschäftlich, um solche Doppel- oder Mehrfachbesteuerungen zu vermeiden.

Der Zuzug aus dem Ausland und der Wegzug aus der Schweiz führen zu einem Beginn bzw. zur Beendigung der Steuerpflicht in der Schweiz auf den Zuzugs- bzw. Wegzugstag. Die Schweiz kennt – anders als zahlreiche Staaten – keine Wegzugsbesteuerung.