Sanierungs- und Insolvenzrecht

Sie haben das Recht, auf Unterstützung in herausfordernden Zeiten

Das Sanierungs- und Insolvenzrecht dient dem Erhalt wirtschaftlich tragfähiger Unternehmen und der geordneten Abwicklung bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Die Anwältinnen und Anwälte der schochauer ag begleiten Unternehmen, Verwaltungsräte, Gläubiger und Investoren bei der Sanierung, Restrukturierung oder Liquidation. Dabei prüfen wir Handlungsoptionen, führen Verhandlungen mit Gläubigern und vertreten Ihre Interessen in gerichtlichen Verfahren. Unser Ziel ist es, den wirtschaftlichen Fortbestand zu sichern oder geordnete Lösungen zu ermöglichen, die Werte erhalten.

Kompetenzen im Sanierungs- und Insolvenzrecht

  • Unternehmenssanierung und Restrukturierung
  • Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit
  • Schuldbetreibung, Nachlassverfahren und Konkursrecht
  • Gläubigerschutz und Forderungsanmeldung
  • Haftung von Organen und Geschäftsführern
  • Nachlassverträge und Vergleichsverfahren
  • Schuldenbereinigung und Liquidation
  • Sanierungsprüfung und Turnaround-Strategien
  • Insolvenzanfechtung und Verantwortlichkeitsklagen
  • Insolvenzverwaltung und Vermögenssicherung

Team

Sie haben das Recht
auf Beratung.

FAQ

Praxisfragen im Sanierungs- und Insolvenzrecht

Wann gilt ein Unternehmen als überschuldet?

Wenn die Schulden die Aktiven übersteigen und keine positive Fortführungsprognose besteht. In diesem Fall muss der Verwaltungsrat unverzüglich Massnahmen ergreifen und eine Zwischenbilanz erstellen. Weitere Massnahmen können das sofortige Ergreifen von Sanierungsmassnahmen und in letzter Konsequenz auch die Benachrichtigung des Gerichts sein.

Welche Möglichkeiten gibt es zur Unternehmenssanierung?

Je nach Situation kommen Kapitalerhöhungen, Schuldenschnitte, Stillhaltevereinbarungen oder Nachlassverträge infrage. Ziel ist, Liquidität und Vertrauen wiederherzustellen, um den Betrieb fortzuführen.

Was passiert bei einem Konkursverfahren?

Im Konkursverfahren werden die Vermögenswerte verwertet und die Gläubiger nach gesetzlicher Rangordnung befriedigt. Wir vertreten sowohl Gläubiger als auch Schuldner während des gesamten Prozesses.

Haftet der Verwaltungsrat bei Insolvenz persönlich?

Ja, bei pflichtwidrigem Verhalten kann der Verwaltungsrat persönlich haftbar werden, z.B. wenn die Anzeige der Überschuldung beim Gericht verspätetet erfolgt. Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft, solche Risiken zu vermeiden.

Wie kann ich als Gläubiger meine Forderungen sichern?

Forderungen sollten rasch angemeldet und mit Belegen untermauert werden. Zudem prüfen wir Sicherungsrechte wie Pfandrechte oder Eigentumsvorbehalte, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.