Marken- und Urheberrecht
Sie haben das Recht, gute Ideen zu schützen
Wir helfen Ihnen, Ihre Marken, Designs und Werke rechtlich zu schützen und Ihre geistigen Eigentumsrechte zu verteidigen. Das Marken- und Urheberrecht schützt immaterielle Werte, z.B. Logos, Software oder Kunstwerke. Wir beraten Unternehmen und Kreative bei der Anmeldung, Nutzung und Durchsetzung ihrer Schutzrechte im In- und Ausland. Ebenso vertreten wir Sie in Streitfällen wegen Markenverletzungen, Nachahmungen oder Urheberrechtsverstössen.
Unser Ansatz kombiniert juristische Präzision mit einem Verständnis für kreative Prozesse und wirtschaftliche Interessen.
Kompetenzen im Marken- und Urheberrecht
- Markenanmeldung und Markenstrategie
- Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Designschutz
- Vertragsgestaltung im IP-Recht, insbesondere Lizenzen und Lizenzverträge
- Domainrecht, Namen- und Firmenschutz
- Schutzrechtsverletzungen und Abmahnungen
- Know-how- und Geheimnisschutz
- Wettbewerbsrecht und unlauterer Wettbewerb
- Sämtliche Dienstleistungen werden auch im internationalen Verhältnis angeboten
Team
Sie haben das Recht
auf Beratung.
FAQ
Praxisfragen im Marken- und Urheberrecht
Wie schütze ich meine Marke in der Schweiz?
Eine Marke wird durch Eintragung in das Markenregister beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) geschützt. Wir prüfen die Schutzfähigkeit, begleiten die Anmeldung und überwachen Ihre Marke langfristig.
Was gilt als Urheberrechtsverletzung?
Geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst mit individuellem Charakter (Werke) sind ohne Eintragung in einem besonderen Register urheberrechtlich geschützt. Wenn ein Werk ohne Zustimmung des Urhebers genutzt, kopiert oder veröffentlicht wird, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar. Wir helfen, Verstösse zu stoppen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Wie lange gilt der Markenschutz?
Der Markenschutz gilt zehn Jahre und kann beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden. Eine regelmässige Verlängerung sowie auch eine effektive Nutzung der Marke ist entscheidend, um Rechte nicht zu verlieren.
Wann liegt eine Verletzung meines Markenrechts vor?
Das Markenrecht schützt einzig den Ähnlichkeitsbereich. Dabei werden sowohl das Zeichen als auch die Waren und Dienstleistungen, welche damit gekennzeichnet werden, verglichen. Sobald ein identisches oder ähnliches Zeichen für die Kennzeichnung von identischen oder ähnlichen Waren und/oder Dienstleistungen ohne Zustimmung des Markeninhabers verwendet wird und dadurch Verwechslungsgefahr entsteht, liegt eine Markenrechtsverletzung vor.
Was tun bei Marken- oder Designverletzungen?
Schnelles Handeln ist wichtig: Wir prüfen die Rechtslage, erstellen Abmahnungen oder leiten die notwendigen Schritte ein, um Ihre Rechte zu sichern.
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