Beurkundungen und Beglaubigungen

Sie haben das Recht, auf verbindliche Unterschriften

Viele Rechtsgeschäfte erfordern für ihren gültigen Abschluss besondere Formen. Alle Anwältinnen und Anwälte der schochauer ag amten als öffentliche Notare des Kantons St. Gallen und sind zur Vornahme von öffentlichen Beurkundungen und Beglaubigungen ermächtigt. Unsere Notarinnen und Notare stellen sicher, dass Ihre Verträge und Urkunden rechtlich wirksam und korrekt beurkundet sind. Sie erstellen die Urkunden für gesellschaftsrechtliche Geschäfte, wie zum Beispiel Gründungen oder Statutenänderungen, sowie Testamente, Ehe- und Erbverträge oder Beglaubigungen.

Kompetenzen zu Beurkundungen und Beglaubigungen

Team

Sie haben das Recht
auf Beratung.

FAQ

Praxisfragen zu Beurkundungen und Beglaubigungen

Wann ist eine öffentliche Beurkundung erforderlich?

Das Gesetz nennt die Rechtsgeschäfte, welche der öffentlichen Beurkundung bedürfen. Sie ist beispielsweise beim Grundstückkauf, bei Ehe- und Erbverträgen, bei der Gründung von Stiftungen und Gesellschaften sowie zur Statutenänderung erforderlich. Die Anwältinnen und Anwälte der schochauer ag bereiten die erforderlichen Unterlagen vor und stellen sicher, dass alle Formvorschriften eingehalten werden.

Was ist der Unterschied zwischen Beurkundung und Beglaubigung?

Bei der Beurkundung wird der Inhalt des Geschäfts bestätigt, bei der Beglaubigung nur die Echtheit der Unterschrift oder Kopie. Beide Formen schaffen Rechtssicherheit.

Wie läuft eine notarielle Beurkundung ab?

Die Notarin oder der Notar erläutert den Vertragsinhalt, prüft den Willen der Parteien, stellt ihre Identität und Handlungsfähigkeit sicher und beurkundet die Erklärung. Anschliessend werden alle Originalexemplare der Urkunde unterzeichnet. Zum Schluss wird die Urkunde den Parteien ausgehändigt. Ein Originalexemplar verbleibt immer bei der Urkundsperson, denn sie ist verpflichtet, die öffentliche Urkunde aufzubewahren.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Beglaubigung?

In der Regel genügen einen gültigen Ausweis und das zu beglaubigende Dokument.