Bau- und Immobilienrecht

Sie haben das Recht, auf juristische Substanz zu bauen

Vom Grundstückskauf bis zur Fertigstellung eines Bauprojekts, beim Verkauf Ihrer Immobilie oder bei der Sanierung und Umgestaltung ihres Eigenheims sind rechtliche und vertragliche Fragen allgegenwärtig. Unsere Anwältinnen und Anwälte kennen sich mit den rechtlichen Fragestellungen in allen Bereichen des Bau- und Immobilienrechts aus. Wir beraten und vertreten Bauherren/Eigentümer, Investoren, Anlagestiftungen, Projektentwickler, Erbengemeinschaften, Stockwerkeigentümer, Miteigentümer und Unternehmen in der Phase der Projektentwicklung, der Ausführung bis hin zur Verbesserung von Mängeln sowie allgemein der Rechts- und Sachgewährleistung und unterstützen auch bei Bauverzögerungen. Ebenso unterstützen wir Sie bei mietrechtlichen Angelegenheiten, Stockwerkeigentum und Nachbarschaftsfragen. Unsere Stärke liegt in der Kombination aus juristischer Präzision, technischem Verständnis und langjähriger Erfahrung im Bau- und Immobiliensektor.

Kompetenzen im Bau- und Immobilienrecht

  • Werkverträge und Unternehmerhaftung
  • Bauherrenberatung und Bauvertragsrecht
  • General- und Totalunternehmer
  • Immobilienkauf und -verkauf
  • Baumängel und Gewährleistungsrecht (Rechts- und Sachgewährleistung)
  • Bauhandwerkerpfandrecht
  • Baubewilligungen und Raumplanung
  • Projektentwicklung und Due Diligence
  • Mietrecht und Pachtverträge
  • Immobilientransaktionen
  • Verkauf und Kauf von Immobilienportfolios
  • Stockwerkeigentum, Miteigentum und Gesamteigentum
  • Dienstbarkeiten, Grunddienstbarkeiten, Grundlasten
  • Grundpfand, Grundpfandverschreibung, Schuldbrief
  • Grundbuch
  • Nachbarrecht und Immissionsschutz
  • Bauprozess

Team

Sie haben das Recht
auf Beratung.

FAQ

Praxisfragen im Bau- und Immobilienrecht

Wann haftet der Unternehmer für Baumängel?

Der Unternehmer haftet, wenn die vereinbarte oder gemäss den anerkannten Regeln der Baukunde übliche Bauqualität nicht eingehalten wurde. Der Bauherr hat – sofern nichts anderes vereinbart wurde – in der Regel fünf Jahre Zeit, Mängel am Werk geltend zu machen. Bei nicht fest mit der Immobilie verbauten Gegenständen oder Werken sind es nur zwei Jahre. Der Fristen beginnen in der Regel nach Abnahme des Werks zu laufen. Mängel, die bei der Abnahme entdeckt werden, müssen umgehend gerügt werden. Versteckte Mängel müssen umgehend nach deren Entdeckung gerügt werden. Die Einhaltung der Fristen ist wichtig und kann entscheidend sein, um sein Recht erfolgreich durchzusetzen. Es ist entscheidend, schnell zu reagieren und sich möglichst rasch Rat zu holen.

Was ist beim Kauf einer Immobilie rechtlich wichtig?

Der Kaufvertrag muss öffentlich beurkundet werden. Zudem sollten Eigentumsverhältnisse, Grundbucheinträge, Baubewilligungen und mögliche Belastungen (wie Dienstbarkeiten, z. B. Wegrechte) vorgängig sorgfältig geprüft werden. Auch der Zustand des Grundstücks bzw. der Liegenschaft sollte umgehend geprüft werden, da in der Regel beim Kauf von Immobilien die Rechts- und Sachgewährleistung weitgehend ausgeschlossen wird und die Immobilie «wie gesehen» gekauft wird. Zu prüfen ist weiter, ob sämtliche Steuern und Gebühren für die Liegenschaft bezahlt wurden.

Wie kann ich mich gegen Bauverzögerungen schützen?

Vertragsklauseln zu fest definierten Terminen, Vertragsstrafen im Verzögerungsfall und vereinbarte Pflichten für die Bauleitung sind entscheidend. Eine klare Dokumentation während des Bauverlaufs hilft, im Streitfall Ansprüche zu sichern.

Wie kann ich mich als Vermieter gegen ausbleibende Mietzinszahlungen rechtlich absichern?

Vermieter können ihre Risiken durch klare Mietverträge und ein Mietzinsdepot und/oder -garantien reduzieren. Bleiben Zahlungen aus, muss der Mieter schriftlich abgemahnt werden und eine Frist zur Zahlung (mindestens 10 Tage, bei Wohn- und Geschäftsräumen mindestens 30 Tage) angesetzt werden; wird diese nicht eingehalten, kann der Vermieter das Mietverhältnis kündigen (bei Wohn- und Geschäftsräumen mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende eines Monats, ansonsten fristlos) und den ausstehenden Mietzins einklagen sowie den Mieter gerichtlich ausweisen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft, Fristen korrekt einzuhalten und die Forderungen effizient durchzusetzen.

Wann ist eine Baubewilligung erforderlich?

Erstellung, Änderung und Beseitigung von Bauten und Anlagen bedürfen der Bewilligung. In der Regel braucht jedes Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsprojekt eine Baubewilligung. Kleinere Anpassungen (wie geringfügige Anpassungen im Innern) können bewilligungsfrei sein oder wenn Bauten (wie Zelte) nur temporär erstellt werden. Die meisten Kantone regeln in ihren Planungs- und Baugesetzen die Ausnahmen von der Baubewilligungspflicht.