Steuerersparnis und Vorsorgen mit Säule 3a

Mit der Einführung der nachträglichen Einzahlungen in die Säule 3a ab dem 01.01.2025 eröffnet sich für viele Erwerbstätige eine neue Möglichkeit, ihre Vorsorgelücken gezielt zu schliessen und gleichzeitig steuerlich zu profitieren. Der folgende Überblick zeigt auf, welche Voraussetzungen gelten, wie hoch die zulässigen Beträge sind und welche Regeln bei der nachträglichen Einzahlung beachtet werden müssen.

Autoren:

Simone Scherrer
Know-how
25. November 2025

Nachträgliche Einzahlungen ab 01.01.2025

Im Jahr 2026 können Sie erstmals die Vorsorgelücke in ihrer Säule 3a schliessen, wenn sie im 2025 nicht den Maximalbetrag von CHF 7’258.00 einbezahlt haben. Bei der Nachzahlung in die Säule 3a für vergangene Jahre ist folgendes zu beachten:

  • Die einzahlende Person muss über ein AHV-pflichtiges Einkommen in der Schweiz verfügen und zwar im Jahr der Einzahlung sowie in dem Jahr oder den Jahren, für welche/s nachträglich einbezahlt wird.
  • Der Maximalbetrag des laufenden Jahres muss ausgeschöpft sein, um für vergangene Jahre Nachzahlungen vornehmen zu können.
  • Die Nachzahlungen sind betragsmässig und zeitlich begrenzt.

Zeitlich sind die Nachzahlungen zukünftig bis maximal 10 Jahre zurück zulässig, nicht aber weiter als der 01.01.2025. Betragsmässig sind sie bis zum «kleinen Maximalbetrag» zulässig, im 2025 beträgt dieser CHF 7’258.00. Eine spätere Zahlung zur Schliessung der Lücke aus dem Jahr 2025 ist bis zu diesem Maximalbetrag begrenzt, selbst wenn im laufenden Jahr der Maximalbetrag höher ist.

Maximalbeträge 2025

  • CHF 7’258.00 für Unselbständige
  • 20% des Erwerbseinkommens und maximal CHF 36’288.00 für Selbständigerwerbende

Abzug vom Einkommen im Jahr der Einzahlung

Die gesamte Einzahlung in die Säule 3a kann im Steuerjahr der Einzahlung vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, d.h. der Maximalbetrag für das aktuelle Jahr sowie die Nachzahlungen für vergangene Jahre.

Im Jahr 2025 und 2026 beträgt der Maximalbetrag CHF 7’258.00 für Angestellte und 20% des Erwerbseinkommens, maximal aber CHF 36’288.00 für Selbständigerwerbende. In der Regel werden diese Maximalbeträge alle zwei Jahre angepasst.

Praxisbeispiel

Im Jahr 2025 spart sich Sophie aus ihrem Lohn CHF 15’000.00, kündigt ihre Stelle per Ende Jahr, konzentriert sich im ersten Halbjahr 2026 voll und ganz auf den Studienabschluss und begibt sich für das zweite Halbjahr auf eine Weltreise. Ab März 2027 arbeitet sie wieder und bezahlt erstmals in die Säule 3a ein.

Sophie kann im Jahr 2027 den Maximalbetrag auf ihr Säule 3a-Konto einzahlen. Zusätzlich kann sie ihre Vorsorgelücke von CHF 7’258.00 aus dem Jahr 2025 schliessen. Sowohl die Einzahlung für 2027 wie die nachträgliche Einzahlung für 2025 kann sie von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.

Keine Vermögens- und keine Einkommenssteuer nach der Einzahlung

Nebst der Steuerersparnis, welche dank dem Abzug vom Einkommen erzielt wird, ist auch zu beachten, dass Erträge, welche die investierten Säule 3a-Ersparnisse abwerfen, nicht der Einkommenssteuer unterliegen.

Zu guter Letzt müssen die Guthaben auf den Säule 3a-Konten im Wertschriftenverzeichnis nicht deklariert werden, was dazu führt, dass auf diese Ersparnisse keine Vermögenssteuer anfällt.

Aus diesen Gründen lässt sich über längere Zeit hinweg eine beachtliche Steuerersparnis erzielen, selbst wenn diese Vorsorgeersparnisse bei deren Bezug im Alter versteuert werden müssen.

Rechtzeitige Zahlung vor Weihnachten empfohlen

Nehmen Sie die Einzahlung auf Ihr Säule 3a-Konto vor den Festtagen vor! Damit die Vorsorgeersparnis in der laufenden Steuerperiode in Abzug gebracht werden kann, muss die Einzahlung dem individuellen Vorsorgekonto in demselben Jahr gutgeschrieben werden.

Fazit

Nachzahlungen in die Säule 3a bieten eine wertvolle Möglichkeit,  Einzahlungen  in die private Vorsorge zu einem späteren Zeitpunkt steueroptimiert nachzuholen. Wer die Voraussetzungen erfüllt und die Beiträge rechtzeitig leistet, kann seine Vorsorge stärken und von Steuerersparnissen profitieren. Besonders wichtig sind eine hinreichende Planung und die rechtzeitige Einzahlung auf das Säule 3a-Konto, idealerweise vor den Festtagen, damit die Beiträge im gewünschten Steuerjahr berücksichtigt werden können.

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